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Bosch GuardMe

Corona-Virus und Alleinarbeit: Auswirkungen für Arbeitgeber

Symbolbild Homeoffice

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Welche Auswirkung hat Corona auf das Thema „Alleinarbeiter“?

Der neuartige Corona-Virus (wissenschaftliche Bezeichnung: Sars-CoV-2) stellt uns gegenwärtig vor neue Herausforderungen. Ob Corona-Sicherheitsmaßnahmen wie Homeoffice oder die Einführung von Kurzarbeit – zahlreiche Vorkehrungen führen dazu, dass immer mehr Mitarbeiter unbegleitet arbeiten und damit zu Alleinarbeitern zählen. „Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.“ (Quelle DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ Abs. 2,7). Denn ob systemrelevante Tätigkeiten wie die städtische Versorgung und mobile Notdienste oder das Sichern der Einnahmen aus Existenzgründen: Unternehmen haben großes Interesse daran, ihren Betrieb zu öffnen und aufrecht zu erhalten.

Innerhalb des Verbunds liegt jetzt auch für die zweite Alarmempfangsstelle das EN 50518 Zertifikat des VdS vor. Die renommierte Institution für Unternehmenssicherheit bestätigt damit, dass Anlagen und Prozesse in beiden Alarmempfangsstellen den höchsten technischen Ansprüchen entsprechen.

Was heißt das für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind in der Pflicht, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen. Das trifft auch zu, wenn diese von zuhause aus arbeiten oder sonst begleitete Tätigkeiten alleine ausführen. Besonders wichtig ist das für Personen mit einem erhöhten Risiko – also in gefährdeten Berufen oder mit besonderen gesundheitlichen Einschränkungen, wie einem erhöhten Risiko für akute gesundheitliche Notfälle. Warum das so wichtig ist?

  • Ein medizinischer Notfall oder ein Unfall kann unbemerkt bleiben und schwere Folgen haben.
  • Eine möglicherweise nötige Hilfe durch andere Personen ist bei Alleinarbeitern nicht oder nur verzögert gewährleistet. Beispielsweise muss ein Ersthelfer erst gerufen werden.
  • Wenn der Alleinarbeiter aufgrund eines eingetroffenen Notfalls nicht handlungsfähig ist oder sich nicht bewegen kann, kann er keine Hilfe rufen und benötigt Unterstützung.

Die Sicherheitszentren im Verbund sind an 365 Tagen rund um die Uhr besetzt. Bleiben beispielsweise Personen mit einem Aufzug stecken, erreicht der Notruf speziell geschulte Mitarbeiter. Die sorgen nicht nur sofort für Hilfe, sondern beruhigen auch die eingeschlossenen Personen. Grundlage für den schnellen Einsatz ist ein flächendeckendes Netzwerk von Interventionspartnern, die direkt und zuverlässig reagieren.

Welche Lösung gibt es?

Um Alleinarbeiter mit erhöhtem Risiko abzusichern, empfiehlt sich beispielsweise der Einsatz einer Personennotsignalanlage (PNA). Diese gibt es auch Smartphone-basiert, sodass der Mitarbeiter als Arbeitshandy und für den Alleinarbeiterschutz dasselbe Gerät verwenden kann. Ein solches Produkt ist auch die neue GuardMe Alleinarbeiterschutzlösung aus dem Hause Bosch. Die Lösung wurde für Android-Spezial-Smartphones, wie zum Beispiel das Sonim XP8, entwickelt, die über die von den Berufsgenossenschaften geforderte rote Notsignaltaste am Gerät verfügen. Außerdem sind sie besonders resistent gegenüber Stürzen, Feuchtigkeit und extremen Temperaturen.

Bosch GuardMe verfügt über sechs verschiedene Alarmfunktionen, die teils manuell und teils automatisch ausgelöst werden können. So kann der Alleinarbeiter im Falle eines Unfalls mit nur einem Tastendruck über den Panikbutton einen Notruf absetzen. Zusätzlich erkennt die App über verbaute Sensoren Notsituationen wie Stürze, Lage oder Bewegungslosigkeit automatisch und löst einen akustischen Voralarm aus – bleibt dieser ohne Antwort, baut die App eine Sprachverbindung zu einem Bosch Monitoring Center auf. Der Mitarbeiter spricht beruhigend mit dem Alleinarbeiter und fordert passende Hilfe an.

Bosch GuardMe erfüllt zusammen mit dem Android-Spezial-Smartphone alle Anforderungen an eine PNA nach den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechnik (VDE) und ist durch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nach der Norm DIN VDE V 0825-11 zertifiziert.

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